Weitere Entscheidung unten: LG München I, 12.02.1981

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   BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80   

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https://dejure.org/1982,823
BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer Wohngebäudeversicherung - Erhöhung der Brandgefahr bei einem leerstehenden Wohngebäude - Übernahme eines Versicherungsverhältnisses durch einen Erwerber bei einem Eigentumswechsel - Unterschlupf oder ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 Abs. 1; VVG § 27 Abs. 1; VVG § 69

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 651
  • DNotZ 1982, 364 (Ls.)
  • VersR 1982, 466
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.01.1943 - VI (VII) 95/42

    1. Über die Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 39 VVG. und das Zugehen

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80
    Der Übergang des Versicherungsverhältnisses auf den Kläger erfolgte in der "Rechtslage", in der es sich zwischen der Voreigentümerin und der Beklagten im Zeitpunkt des Überganges befand (Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl. § 69 Anm. 64; Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. § 69 Anm. 4; Wussow, Feuerversicherung, 2. Aufl., § 11 AFB Anm. 9; Bruck, Das Privatversicherungsrecht, S. 577; Kisch, Handbuch des Privatversicherungsrechts, Bd. III, S. 295; ferner RGZ 170, 285, 290).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    (2) Soweit es um den Brand eines Gebäudes geht, begründet zunächst alleine das Leerstehen eines Gebäudes noch keine relevante Erhöhung der Brandgefahr (BGH, VersR 1982, 466. OLG Rostock, ZfS 2008, 35. HK VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 22).

    Anders liegt es dagegen, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzu kommen, insbesondere die unbeobachtete Lage außerhalb des Ortes, eine seit dem Auszug der letzten Nutzer erheblich verstrichene Zeit sowie ein nach außen offenkundig verwahrloster Zustand, insbesondere bezüglich nicht mehr ordnungsgemäß funktionierender Türen und Fenster (BGH, VersR 1982, 466. OLG Koblenz, VersR 2005, 1283).

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens;

    Der Beklagte hätte daher dem Versicherer den Leerstand des Gebäudes, der während der Zwangsverwaltung eingetreten ist, als gefahrerhöhenden Umstand anzeigen müssen (vgl. § 27 Abs. 2 VVG; BGH, Urt. v. 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466, 467).
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).

    Der BGH (VersR 82, 466) hat eine solche Gefahrerhöhung bejaht, wenn das Gebäude unbeobachtet in beträchtlicher Entfernung vom Ortsrand liegt, seit dem Auszug der letzten Bewohner erhebliche Zeit verstrichen ist und durch Verwahrlosung des Gebäudes das Leerstehen offenbart wird.

  • OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07

    Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden

    Hierbei wird das Versicherungsverhältnis von dem Erwerber in der Lage übernommen, in der es sich zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels befindet (BGH VersR 1982, 466; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 69 Rdnr. 9).
  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Für die Feuerversicherung hat der Senat ausgesprochen, daß das Leerstehen von Wohngebäuden in geschlossenen Ortsteilen nicht ohne weiteres eine Gefahrerhöhung im Hinblick auf das Entstehungsrisiko darstelle (Senatsurteil vom 13.1.1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466).
  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines

    Dies folgt auch nicht etwa aus dem von der Berufung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.1982 (VersR 1982, 466).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß das Leerstehen eines Gebäudes in der Feuerversicherung keineswegs immer eine Gefahrerhöhung bedeutet; es entstehen dadurch zwar manche neue Gefahrenquellen, andere kommen dagegen in Wegfall (vgl. Urteil vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466 für leerstehende Wohngebäude; Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 162/75 - VersR 1976, 825).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der

    Nicht jedes Leerstehen einer Wohnung stellt allerdings eine Gefahrerhöhung - noch dazu für eine andere in dem Anwesen enthaltene Wohnung - in Bezug auf jede versicherte Gefahr dar (BGH, Urt.v. 13.1.1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466).
  • LG Köln, 02.11.1998 - 24 O 27/98

    Neuwertversicherung von Wohngebäuden gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden

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  • OLG Hamm, 08.11.1985 - 20 U 18/85
    Leerstehen eines Wohngebäudes kann für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden, da diese zB bei Gebäuden in geschlossenen Ortsteilen, die ordnungsgemäß überwacht werden, möglicherweise eher vermindert als erhöht wird (Vergleiche BGH, 1982-01-13, IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466).

    Dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn das Gebäude unbeobachtet in beträchtlicher Entfernung vom Ortsrand liegt, seit dem Auszug der letzten Bewohner erhebliche Zeit verstrichen ist und durch Verwahrlosung das Leerstehen offenbar wird (So auch BGH, 1982-01-13, IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466).2.

  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

  • OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 18/82

    Rechtsstellung des Käufers eines Kraftfahrzeuges bei Verursachung eines Unfalls

  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98

    Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97

    Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung; Versicherung; Wohngebäudeversicherung;

  • OLG Karlsruhe, 07.11.1996 - 12 U 166/96

    Ausgestaltung der versicherungsvertragsrechtlichen Leistungsfreiheit einer

  • OLG Hamm, 14.08.1985 - 20 U 407/84
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Rechtsprechung
   LG München I, 12.02.1981 - 29 O 5257/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,18195
LG München I, 12.02.1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
LG München I, Entscheidung vom 12.02.1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
LG München I, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 466
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